Bürgerentlastungsgesetz
Aktuelle Rechtslage
Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz
Das Bürgerentlastungsgesetz wird ab dem 1. Januar 2010 in Kraft treten und sorgt somit dafür, dass jeder Bürger ein höheres Nettoeinkommen erwitschaftet und somit mehr effektiv mehr Geld zur Verfügung hat. Die Grundlagen dazu hat das Bundesverfassungsgericht geregelt, indem es festgelegt hat, dass die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes bezüglich der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen für die private Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, wenn sie nicht die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur sozialhilfegleichen Kranken- und Pflegeversorgung des Steuerpflichtigen und seiner Familie gewährleisten.
Sie haben einen Anspruch auf eine steuerfreie Krankenversicherung
Eine Steuerfreiheit auf Grundlage des Existenzminimums soll jedem Steuerpflichtigen mindestens einen Lebenstandard auf Sozialhilfeniveau ermöglichen. Da zum Leistungsumfang des Sozialgesetzbuches die Kranken- und Pflegeversicherung gehört, müssen diese Beiträge im Bezug auf die Steuerfreiheit des Existenzminimums berücksichtigt werden. Da die Leistungen bei Sozialhilfebezug in nahezu allen Punketen denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln, sind diese bei der steuerlichen Neubetrachtung zu Grunde zu legen.
Dies gilt jedoch nicht für Sonderleistungen wie z.B. die Chefarztbehandlung oder das Einzelzimmer. Auch Beiträge die für das Krankentagegeld gezahlt werden sind davon ausgeschlossen.
Die Beiträge für die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung werden jedoch berücksichtigt sofern diese zur Bezahlung von Basisleistungen dienen. Analog dazu werden die Beiträge für die gestzliche und private Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht.
Steuerliche Absetzbarkeit auch für Ehepartner und Kinder
Ab dem 1. Januar 2010 gilt:
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden steuerlich berücksichtigt
- Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden steuerlich berücksichtigt
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden steuerlich berücksichtigt
- Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden steuerlich berücksichtigt
- es gibt keinen Höchstbetrag, Sie können alle aufgewandeten Beitäge als Sonderausgaben bei der Steuerklärung geltend machen
Das Bürgerentlastungsgesetz führt zu Entlastungen von rund 10 Millarden Euro pro Jahr. Den größten Vorteil bietet das Gesetz für Arbeitnehmer und Angestellte, aber auch Selbständige und Beamte profitieren von den höheren Freibeträgen.