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Entlastung für Bürger & Unternehmen
Seit dem 1. Januar 2010 treten die im Koalitionsvertrag enthaltenen steuerlichen Maßnahmen des Sofortpaketes in Kraft.
Die neue Bundesregierung löst ihr Wahlkampfversprechen "mehr Netto" nun ein. Das Gesetz wird Familien und Unternehmen in Deutschland um 8,6 Millarden Euro entlasten. Das Wachstumsbeschleunigungsgestz regelt die Erhöhung des Kindergeldes, die Anhebung des Kinderfreibetrages und Verbesserungen die die Wachstumshemmnisse in der Krise abbauen sollen.
Der Kinderfreibetrag für jedes Kind wird von bisher 6024 Euro auf 7008 Euro angehoben. Das Kindergeld wird um 20 Euro je Kind im Monat erhöht. Das heißt für das erste und zweite Kind gibt es monatlich 184 statt bisher 164 Euro, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind erhalten Eltern 215 Euro. Eine Ausnahme bilden Hartz-IV Empfänger, bei Ihnen wird das Kindergeld mit den Hartz-IV Leistungen verrechnet.
Der Steuersatz für Beherbergungsleistungen wird von bisher 19 auf 7 Prozent abgesenkt.