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Neuigkeiten
Mehr Netto durch Bürgerentlastungsgestz
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Mehr Netto durch Bürgerentlastungsgestz
Ab 1. Januar 2010 werden die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt, sofern sie ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern.
Beiträge sind in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar. Diese Regelung entfällt allerdings für Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Krankentagegeld und ähnliche Extras.
Für Selbstständige steigen die Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2400 auf 2800 Euro, für Angestellte und Beamte von 1500 auf 1900 Euro.
Diese steuerlichen Erleichterungen werden sich auf ca. 9,3 Millarden Euro summieren.